Mitgliedschaft
Das Reich bietet Ihnen verschiedene Formen der Mitwirkung:
-die 1.Stufe ist die Mitgliedschaft oder Fördermitgliedschaft
-die 2. Stufe ist der Erwerb des Römischen Bürgerrechts
Weitere Informationen und Beitrittsunterlagen erhalten Sie über
E-Mail: HVDH8@aol.com
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DOKUMENTE
Den Reichs- und Staatsangehörigen und auch anderen Personen können Personenstandsdokumente ausgestellt werden (wie Geburtsurkunden, Taufurkunden, Heiratsurkunden, Ausweise, Pässe, etc..), sowie andere staatliche Dokumente.
Hierzu sind folgende Reichsorgane gebildet worden:
1) das Reichsnotariat
2) das Reichsstandesamt
Die Dokumente werden durch das HEILIGE RÖMISCHE REICH - KAISERREICH DEUTSCHLAND ausgefertigt und in der Regel (soweit zeitlich machbar) von Administrator des Kaisertums persönlich unterschrieben und gesiegelt.
(Fotos auf Anfrage)
Beispiel: Reichsausweis (ID-Card): Vorderseite und Rückseite
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REISEPASS
Den REISEPASS des Heiligen Römischen Reichs kann
jeder Bewohner des Reichsgebietes erhalten.
Anfragen bitte per E-Mail:
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AUTOKENNZEICHEN
des Heiligen Römischen Reichs:
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DAS RÖMISCHE BÜRGERRECHT
Das Römische Bürgerrecht ist ein Recht höherer Ordnung, es wird vom Kaiser verliehen. Es gewährt den besonderen Schutz des Kaiserhauses.
Weitere Informationen und Antragsformulare über: HVDH8@aol.com