VERFASSUNG
Die Ausarbeitung einer Verfassung für das KD (nur wenn vom Volk gewünscht) wird Aufgabe einer verfassungsgebenden Reichsversammlung sein, diese ist nach Fertigstellung dem Deutschen Volk zur Volksabstimmung vorzulegen.
Es werden aber jetzt bereits Erklärungen zu Art und Inhalt einer möglichen Verfassung und zur Verfassungslage abgegeben.
Grundsätzlich gilt folgendes: Die Verfassung der Kaiserreichs ist der Wille des Volkes, verkörpert im Kaiser. Der Kaiser ist somit die Verfassung, er regiert über Volksabstimmungen.
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Verfassungserklärung vom 13. September 2013
GENERALVOLLMACHT zur Reichsexekutive und Reichsjustiz
Es wird folgendes proklamiert:
Der Administrator des Kaisertums ist vom Kaiserreich Deutschland bevollmächtigt sich alle bewaffneten Kräfte (Behörden, Polizei, Militär etc.) im Reichsgebiet zur Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstellen, ebenfalls alle sonstigen Kräfte und Organisationen, sowie alle Gerichte im Reichsgebiet. Anweisungen des Administrators sind als internationales Recht vorrangig (Reichsrecht bricht Bundes- , Landes- und Kommunalrecht). Der Administrator ist Reichsgeneralbevollmächtigter der Exekutive und höchster Gerichtsherr im Reichsgebiet.
Erklärt zu Kassel, Hauptstadt des KD, Schloss Wilhelmshöhe am 13.9.2013
Der Administrator des Kaisertums, Deutscher und Römischer Kaiser, Herrmeister von Livland und Preussen, König von Burgund, König von Böhmen, etc. pp.
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Verfassungserklärung vom 18.November 2013
Das Kaiserreich Deutschland ist die Fortführung des deutschen Nationalstaates (Deutsches Kaiserreich) bis 1918, sowie für die deutschsprachigen Teile Österreichs auch des Kaiserreichs Österreichs bis 1918.
Das Kaiserreich Deutschland (KD) ist NICHT durch Sezession entstanden.
Mit dem KD wird weitergeltendem alten Recht zu neuer Wirksamkeit verholfen.
Die Rechtsordnung des KD gilt ausschließlich:
- auf Grundstücken, die im Eigentum des Administrators des Kaisertums (Höchster Souverän bis zur Wahl des Kaisers) als Statthalter des Reichs stehen (unmittelbares Reichsgebiet)
- auf Grundstücken, auf denen die Rechtsordnung des KD vom Eigentümer durch Reichserklärung (mit Genehmigung durch den Administrator) in Kraft gesetzt worden ist (mittelbares Reichsgebiet)
Unmittelbares und mittelbares Reichsgebiet ist durch Schilder zu kennzeichnen: "HEILIGES RÖMISCHES REICH - KAISERREICH DEUTSCHLAND PASSKONTROLLLE" (jeweils mit den Reichsadlern)
Auf unmittelbarem und mittelbarem Reichsgebiet des KD hat die Rechtsordnung der BRD keine Gültigkeit und ist nicht anwendbar (Ausland).
Im restlichen Reichsgebiet (Restreich) gilt die Rechtsordnung des KD ebenfalls, jedoch -de facto- auch die Rechtsordnung der BRD (illegal), sowie teilweise die Rechtsordnung von Belgien, Frankreich (Elsaß-Lothringen), Polen (Ostgebiete) und anderer Staaten.
Österreich gehört als deutschsprachiges Reichsgebiet ebenfalls zum KD (gemäß Erklärung des HRR).
Diese fremden Rechtsordnungen werden größtenteils von bewaffneten Kräften vertreten, hier müssen praktikable Lösungen gefunden werden. Das Restreich wird sich schrittweise verkleinern (ggf. bis zur Bedeutungslosigkeit), durch Ausdehnung des unmittelbaren und mittelbaren Reichsgebietes des KD.
Erklärt zu Kassel, Hauptstadt des KD, Schloss Wilhelmshöhe am 18.11.2013
Der Administrator des Kaisertums, Deutscher und Römischer Kaiser, Herrmeister von Livland und Preussen, König von Burgund, König von Böhmen, etc. pp.
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Konsekrationserklärung vom Sonntag, 12. Januar 2014
Es wird folgendes proklamiert:
Hiermit wird Dorothea konsekriert (zum Gott erklärt), Ihr Kultname ist: DOROTHEA MATER DEUS, Ihr Sterbetag, der 10. Januar 2014 ist Gedenktag im gesamten Reichsgebiet.
Sie ist Reichsgott des Heiligen Römischen Reichs und Kaiserreichs Deutschland.
Erklärt zu Berlin, am 12.1.2014
Der Administrator des Kaisertums, Deutscher und Römischer Kaiser, Herrmeister von Livland und Preussen, König von Burgund, König von Böhmen, etc. pp.
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